Retro der Woche 33/2015

Vielleicht reizt das heiße Wetter ja dazu, nicht allzu hart zu lösen, sondern einmal etwas Anderes im weiten Retro-Land zu genießen?

Aus dem Preisbericht, der schon letzte Woche diese Rubrik gefüttert hatte, habe ich heute den dritten Preis ausgesucht: Er zeigt eine Beweispartie mit der Bedingung „Duellantenschach“. Die ist sehr einfach erklärt: Beide Parteien müssen, so weit es nach den orthodoxen Schachregeln möglich ist, mit dem Stein ziehen, der bereits den letzten Zug vollführt hat.

Ein Beispiel: Nach 1.e4 e6 hat Weiß keine Auswahl, sondern muss 2.e5 ziehen; Schwarz kann nicht mehr mit seinem e-Bauern ziehen, muss nun also einen neuen „Duellanten“ aussuchen und beispielsweise 2.– d5 spielen, wonach der nächste weiße Zug schon wieder feststeht: 3.exd6ep. Spielt Schwarz nun beispielsweise 3.–a6, so muss Weiß wieder mit seinem ehemaligen e-Bauern ziehen: 4.d7+. Das wiederum kann [Ba6] nicht parieren, also wechselt Schwarz wieder den Duellanten, z.B. 4.–Dxd7. Nun erst kann Weiß einen neuen Stein zum Ziehen aussuchen, und Schwarz muss mit seiner Dame weiter ziehen.

Paul Raican, Vlaicu Crisan & Ion Murarasu
Die Schwalbe 2009, 3. Preis
Beweispartie in 34 Zügen, Duellantenschach (15+12)

 

Damit haben wir gesehen: Ein ziehender Stein kann abgelöst werden durch Blockade, durch Schlag, durch ein Schachgebot, das er nicht parieren kann. Dazu kommt noch die Fesselung als Ablösegrund.

Also erfolgen im Duellantenschach ausschließlich orthodox-legale Züge (wie etwa auch bei der Längstzüger-Bedingung), die Bedingung schränkt also „nur“ die legalen Zugmöglichkeiten ein.

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