Retro der Woche 09/2021

Vor fast 20 Jahren, Ende 2001, regte Klaus Wenda in seinem feenschach-Aufsatz „Beckmesser versus Stolzing. Reflexionen zur Legalität unter der Anticirce-Bedingung.“ (144 feenschach XI-XII/2001, S.275-277) an, diese Bedingung auch für Verteidigungsrückzüger zu nutzen. Seitdem ist dieser Aufgabentyp in vielen Zeitschriften sehr prominent vertreten, jedoch die Resonanz bei den Lösern bleibt recht gering.

Dies scheint mir mit daran zu liegen, dass bei vielen Aufgaben dieses Typs retroanalytische Ansatzpunkte mehr oder weniger fehlen und auch die Anticirce-Bedingung (aus dem Schwalbe-Lexikon: „Ein schlagender Stein (auch König) wird nach dem Schlag als Teil desselben Zuges auf seinem Partieanfangsfeld wiedergeboren; der geschlagene Stein verschwindet. Ist das Wiedergeburtsfeld besetzt, ist der Schlag illegal. Ein wiedergeborener König oder Turm gilt als neu und darf rochieren. Beim Typ Calvet sind Schläge auf das eigene Wiedergeburtsfeld erlaubt, beim Typ Cheylan nicht.“) bei der ersten Beschäftigung damit ein wenig sperrig wirkt.

In der Tat sind gerade bei vielen steinarmen Anticirce-Verteidigungsrückzügern für die Lösung eher Überlegungen wie im direkten Matt erforderlich; dies wollen wir heute an einem Beispiel betrachten.

Andreas Thoma
Šachová skladba 2014, Lob
-6 #1, VRZ Proca, Anticirce Typ Cheylan (2+2)

 

Wer könnte hier mattsetzen? Kaum vorstellbar, dass der weiße Läufer das schaffen könnte, ebenso kaum vorstellbar, dass ein anderer weißer Stein entstehen kann, der das erledigt: durch Entwandlung des Läufers und Umwandlung z.B. in eine Dame oder durch erzwungenen Entschlag durch Schwarz. Also müssen wir annehmen, dass der weiße König dies erledigt!

Dies ist ja möglich bei direktem Königskontakt, wenn e1 frei (sonst wäre es kein Schach gegen den schwarzen König) und e8 besetzt ist (sonst wäre es ein illegales Selbstschach). Der weiße König steht auf e1 sehr aktiv, da er ja (nur) von hier aus irgendwo auf dem Brett entschlagen kann.

Wenn wir uns nun auf den wK als Mattfigur festgelegt haben, müssen wir uns überlegen, wo er mattsetzen kann und welche Hindernisse dem noch entgegenstehen.

Als Felder, von denen der weiße König das Matt gibt, kommen am ehesten f5 und g4 infrage: Dann müssen „nur“ zwei mögliche Fluchtfelder (e3,g3 bzw. e3,e5) überdeckt bzw. geblockt werden), irgendwie muss bei beiden Alternativen das Feld e8 geblockt werden. Außerdem stört bei der ersten Alternative noch die Deckung des Feldes f5.

Dennoch ist f5 ganz attraktiv: Kommt der wK von e6, kann er vorher Ld7 entschlagen haben, der das Schachgebot nur durch Rückzug nach e8 – das wollten wir doch erzwingen! – zurücknehmen kann. Mit der Deckung von f5 durch den Turm werden wir durch R La8-c6 (Besetzung des potenziellen Wiedergeburtsfeldes des schwarzen Turms) gut fertig.

Damit müssen wir uns eigentlich „nur noch“ um die notwendigen Blocks auf e3 und g3 kümmern: Das kann der weiße König sehr gut selbst erledigen, indem er einen entschlagenen schwarzen Läufer durch Selbstschachs nach e3 lenkt und auf g3 einen schwarzen Turm entschlägt.

Für „Läufer nach e3“ brauchen wir noch einen „Hilfsläufer“, um einerseits die Lenkung nach e3 hinzubekommen und andererseits den wK unter Selbstschachzwang wieder nach e1 zum nächsten Schlag zurück bringen zu können.

Damit haben wir alle notwendigen Überlegungen für die Lösung zusammen, die nun gar nicht mehr allzu schwer sein sollte:

Lösung

R 1.Ke1xLd2 [Ke1] Lc1-d2+ 2.Ke1xLd2 [Ke1] Le3-d2+ (oder anders herum bei Schwarz) 3.Kf2xTg3 [Ke1] Ld2-e3+ 4.Ke1- f2 Le3-d2+ (die Blöcke sind eingerichtet) 5.Ke6xLd7 [Ke1] Le8-d7+ (erzwungene Besetzung von e8) 6.La8-c6 (Besetzung von a8 gegen Txf5) & vor: 1.Kf5#.

Wolfgang Dittmann hatte schon im Jahr 2003 einen Artikel „Lösungsstrategien im Verteidigungsrückzüger mit Anticirce-Bedingung“ geschrieben (204 Die Schwalbe, Dezember 2003, S.277—284) und ihn in Heft 207, Juni 2004, S.447—448 fortgesetzt. Beide Artikel sind über das Schwalbe-Archiv zugreifbar und immer noch sehr empfehlenswert.

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