Längstzüger

Die “Längstzüger” Bedingung stammt schon aus dem Jahr 1913 und wurde von Thomas R. Dawson (wem sonst??) erfunden; sie wird im Schwalbe-Lexikon so definiert: “Von den normal möglichen Zügen unter Beachtung von Schachgeboten und illegalen Selbstschachs muss Schwarz den geometrisch jeweils längsten Zug machen; zwischen gleichlangen Längstzügen kann er frei wählen…”

Diese Bedingung wird häufig zusammen mit Selbstmatts angewendet, führt aber auch bei Retroaufgaben zu interessanten Effekten — hier wird natürlich angenommen, dass die Bedingung auch schon in den letzten Zügen vor Erreichen der Diagrammstellung galt.

Versucht euch heute doch einmal an dem Verteidigungsrückzüger-Wenigsteiner; die Lösung veröffentliche ich hier wie immer in einer Woche.

Robert Lürig
Die Schwalbe 1933
#1 vor 2 Zügen, VRZ Proca, Längstzüger (3+1)

 

 

 

Lösung

Satz: 1.g7#.

R: 1.Bh5xBg6! erzwingt 1.– Bf7xSg6 (ohne Springer auf g6 wäre f7-f5 länger gewesen!) 2.Se5-g6 (leider auch 2.Se5xSg6) und vor: 1.Sxf7#

Die drei anderen, gleichzeitig vom Autor veröffentlichten Längstzüger-Procas waren nebenlösig, in der Schwalbe hieß es 1934 dazu: “Das neue Gebiet ist mit Wolfsgruben durchsetzt und Fußangeln gespickt!”; die NL-Gefahr ist riesig.

4 thoughts on “Längstzüger

  1. Statt die Retroanalyse nur auf die “letzten Zügen vor Erreichen der Diagrammstellung” zu beziehen, kann man auch verlangen, die Längstzüger-Probleme dadurch zu legalisieren, daß man sie sogar aus der Partieanfangsstellung erspielt. Hans Selb hat diese Art von Legalitätsnachweis nicht nur für Längstzüger-Probleme, sondern sogar für Doppellängstzüger-Probleme zu führen versucht – und war erstaunlich oft erfolgreich! Siehe dazu: Hans Selb, “Ästhetik und Ornamentik im Schachproblem (Aachen 2000), bes. S. 113-119 (u.a. “Legale und illegale Längstzüger” und “Retroanalyse im Doppellängstzüger”).

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