Retro der Woche 13/2019

Im letzten Retro der Woche hatte ich euch den ersten Preis der Beweispartien der Schwalbe 2008 vorgestellt, heute geht es um den dritten Preis der klassischen Retros: Die ersten beiden Preise findet ihr im Retro der Woche 8/2015 bzw. 46/2018. Auch heute orientiere ich mich an den Kommentaren des Preisrichters Nicolas Dupont.

Michel Caillaud (Günter Lauinger gewidmet)
Die Schwalbe 2008, 3. Preis
Matt in 2 Zügen (12+13)

 

Beginnen wir dieses Mal direkt mit der (formalen) Lösung:

1.0-0-0! ([2.Dxd7#] 1.– Td8/Ta7 2.Sg7#/Db8# — 1.Td1? 0-0-0!

Wir haben es hier offensichtlich mit der „RS-Konvention“ (Retro-Strategie) zu tun: Wenn zwei Rochaden sich gegenseitig ausschließen, dann ist es erlaubt, eine auszuführen und damit die andere zu verhindern — oder mit anderen Worten: „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.“

Also geht es im „retroanalytischen Teil“ dieser Aufgabe darum zu zeigen, dass die schwarze Rochade nicht mehr zulässig ist, wenn Weiß noch rochieren darf, ansonsten aber zulässig wäre.

Betrachten wir dazu erst einmal die Schlagbilanzen:

Alle fehlenden schwarzen Steine sind durch weiße Bauernschläge zu erklären: [Lf8] sowie jeweils ein schwarzer Springer und Bauer. Die Schläge dazu waren e2xf3, h2xg3 und g3xf4; Der Bauer auf f4 kommt also von h2: Anders könnte wLh2 nicht erklärt werden. Damit ist auch klar, dass der fehlende schwarze Bauer, der vom Damenflügel stammt, sich hat umwandeln müssen. Außerdem muss vor g2-g3 der weiße Springer nach h5 gelangt sein: Als Alternativwege kämen ja nur f6 und g7 in Betracht, die aber sicher die schwarze Rochade zerstören würden; vor g3 war ja das Feld f4 schon besetzt.

Andererseits muss [Lc8] über h5 in den Nordwesten gekommen sein, also muss Schwarz schon Lh5-g6 gespielt haben, bevor der Springer dorthin gelangen konnte. Also musste Schwarz vorher schon h7xg6 und g6xf5 gespielt haben – und da erst später g2-g3 den [Lf1] befreien konnte, kann dieser nicht vom [Bh7] geschlagen worden sein — er muss also durch [Bb7] auf dessen Weg nach c1 geschlagen worden sein: Hätte er sich auf a1 umgewandelt, wäre ja die weiße Rochade nicht mehr zulässig.


Kritische Stellung
(12+13)

 

Damit ist klar, dass [Dd1] im Nordosten geschlagen und dann durch den schlagfrei umgewandelten [Bb2] ersetzt worden ist. Und damit haben wir etwa die nebenstehende „kritische Stellung“ vor den beiden Damen-Umwandlungen: Um das weiße Rochaderecht zu erhalten, muss Schwarz nun Schachschutz für die erforderliche Umwandlung geben. Dazu ist nur [Ta8] in der Lage – und damit ist das schwarze Rochaderecht verwirkt, wenn wir das weiße Rochaderecht annehmen. Anschließend bietet nun die neu entstandene Dame auf d1 (Pronkin-Thema) Schachschutz für ihren König gegen c1=D. (Die schwarze Rochade bliebe natürlich zulässig, wenn Weiß in der kritischen Stellung z.B. Td1 spielte und die schwarze Umwandlungsdame dann auf c8 oder d8 Schachschutz gäbe.)

Zusammenfassend schrieb Nicolas Dupont in seinem Preisbericht: „Diese ausgezeichnete Aufgabe mit dem Thema der sich gegenseitig ausschließenden Rochaden (eine Idee, die gleichwohl bei der retrograden Analyse schon ausgiebig bearbeitet worden ist) präsentiert sich insofern in schöner Originalität, als der Kern der Beweisführung in zwei Damenumwandlungen besteht, die notgedrungen erst sehr spät im Verlauf der Partie stattfinden können.“

Und Hans Gruber schrieb als Löser dazu: „Das ist großartig und vermutlich das beste und schönste Problem mit ausschließenden Rochaden, das ich kenne. Die von Thomas Volet intensiv untersuchte Schutzschildthematik wird zunehmend auch auf andere Genres (z.B. auch Beweispartien) übertragen. Die reziproke Darstellung hier ist hoch originell.“

Eine deutlich tiefere Retroanalyse, als man beim ersten Blick aufs Diagramm vermuten würde!

One thought on “Retro der Woche 13/2019

  1. Kleine Korrektur: der sBb7 kann sich definitiv nicht auf a1 umgewandelt haben.
    Schade fand ich damals (und tue dies auch noch heute), daß nach 1. 0-0-0! die Illegalität der s0-0-0 nicht allein aus der wechelseitigen Schutzschildthematik resultiert …

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